Rente: 15 wichtige Änderungen für Rentner ab Januar 2024

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Für Rentnerinnen und Rentner bedeuten die kommenden Monate eine Reihe weiterer Veränderungen im Bereich der Rente. Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel aus Halle gibt einen umfassenden Überblick über 15 Neuerungen, die bereits ab dem 1. Januar 2024 in Kraft traten.

Diese 15 Änderungen sollten Rentner im Blick behalten, da sie direkt oder indirekt Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation haben können.

1. Mindestlohn gestiegen

Eine der ersten Änderungen, die Rentner im Januar 2024 betrifft, ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,00 € auf 12,41 Euro brutto je Stunde. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn weiter auf 12,82€ angehoben.

2. Mehr Verdienstmöglichkeiten für Minijobber

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns. Ab Januar 2024 dürfen Minijobber monatlich bis zu 538 Euro steuerfrei dazuverdienen. Diese Regelung ermöglicht es Minijobbern, bis zu zehn Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne ihre Arbeitszeit zu kürzen.

Damit steigt auch die Untergrenze für einen Midijob an. Die Höchstgrenze eines solchen Midijobs liegt aber nach wie vor bei 2000,00 Euro. Midijobs haben den Vorteil, dass ein gernigerer Beitrag zur Sozialversicherung gezahlt werden muss, der Rentenanspruch dadurch aber nicht sinkt.

3. Verlängerter Zuschuss für Eingliederung von Arbeitssuchenden

Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen, können weiterhin bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung bleibt bis Ende 2028 in Kraft.

4. Bürgergeld und Sozialhilfe gestiegen

Ab Januar 2024 erhalten Bürgergeldempfänger mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten nun monatlich 563 Euro – eine Steigerung um 61 Euro im Vergleich zum vorherigen Betrag.

5. Kürzung von Renten mit Grundrentenzuschlag

Einige Rentner müssen ab dem 1. Januar 2024 mit sinkenden Rentenbescheiden rechnen. Rückwirkend zum genannten Datum erfolgt eine Einkommensanrechnung bei Rentnern mit Grundrentenzuschlag, was zu einer Kürzung oder vollständigen Streichung des Sonderzuschlags führen kann. Mehr dazu auch hier: 60 Euro weniger Rente: Grundrente wird ab Januar 2024 für viele Rentner gekürzt

6. Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Ab Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungs- und Jahresentgeltgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, um die soziale Absicherung zu stabilisieren.

7. Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Die neue Jahresentgeltgrenze ab 01.01.2024 führt dazu, dass Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn spezielle Grenzwerte gelten.

8. Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten

Die Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten steigen ab Januar 2024 an, basierend auf der Entwicklung der monatlichen Bezugsgröße.

Die Grenze dessen, was sie hinzuverdienen dürfen, steigt 2024 weiter an. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, darf 37.117,50 Euro dazuverdienen, bei voller Erwerbsminderung sind es ohne Anrechnung mit 18.558,75 Euro die Hälfte.

9. Erhöhung der Einkommensfreigrenzen bei Familienversicherung

Die Einkommensfreigrenzen in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung steigen ab Januar 2024 und sind an die Bezugsgröße oder die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt.

10. Neues Sozialgesetzbuch ab Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 tritt das neue Sozialgesetzbuch 14 in Kraft, das das soziale Entschädigungsrecht umfassend regelt. Dies soll Opfern von Gewalt, einschließlich Terror und sexuellem Missbrauch, schnelle und zielgerichtete Hilfe ermöglichen.

11. Erhöhung des Pflegegeldes

Ab Januar 2024 steigt das Pflegegeld um 5 Prozent. Zusätzlich gibt es für Angehörige, die pflegen, einen jährlichen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von 10 Tagen.

12. Anstieg des Grundfreibetrags im Steuerrecht

Der Grundfreibetrag im Steuerrecht erhöht sich ab Januar 2024 auf 11.604 Euro, was eine wichtige steuerliche Entlastung für Rentner bedeutet.

13. Besteuerungsanteil der Rente steigt ab Rentenbeginn 01-2024

Der Besteuerungsanteil der Rente steigt ab dem Rentenbeginn am 01.01.2024 auf 84 Prozent. Die schrittweise Anhebung erfolgt bis 2058, wenn die Rente vollständig steuerpflichtig wird.

14. Erhöhung der Kinderkrankentage

Die Kinderkrankentage werden für das Jahr 2024/2025 auf 15 erhöht, sowohl für jedes Kind als auch für jeden Elternteil.

15. Anstieg des CO2-Preises pro Tonne

Ab dem 01.01.2024 steigt der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas auf 45 Euro pro Tonne, was zu höheren Kosten für Verbraucher führt.

Auszahlung der Rente im Januar

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Zahlungstermin für die Rente im Januar 2024 der 31.01.2024 ist. Dieser Tag ist der letzte Bankarbeitstag im Monat Januar 2024, und das Rentengeld wird entweder vorschüssig für die Februar-Rente oder nachschüssig für die Januar-Rente 2024 gezahlt.

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